Auslandskrankenversicherung für Ausländer


Die Auslandskrankenversicherung gilt für jede Reisen ins Ausland.
Als Ausland gelten nicht Deutschland und das Land, in dem die zu versichernde Person einen ständigen behördlich gemeldeten Wohnsitz hat.

Leistungsübersicht:

Prämie:
Reisedauer ohne USA / Kanada mit USA / Kanada
bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
bis 4 Tage 6,00 € 14,00 € 10,00 € 25,00 €
bis 10 Tage 10,00 € 25,00 € 15,00 € 65,00 €
bis 17 Tage 17,00 € 39,00 € 25,00 € 105,00 €
bis 31 Tage 31,00 € 65,00 € 45,00 € 165,00 €
bis 45 Tage 45,00 € 95,00 € 85,00 € 265,00 €
bis 62 Tage 65,00 € 155,00 € 125,00 € 395,00 €
bis 93 Tage 125,00 € 295,00 € 235,00 € 495,00 €
bis 365 Tage 1,50 €/Tag 3,50 €/Tag 3,50 €/Tag 9,50 €/Tag
Gültigkeitsdauer: Die Reisekrankenversicherung kann bis zu einen Aufenthalt von 365 Tagen abgeschlossen werden.
Automatische Verlängerung: nein
Allgemeine Leistungen: Erstattung der Kosten für:
  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland
Zusätzliche Leistungen:
  • Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,- EUR), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die Hanse Merkur über die Kostenerstattung hinaus
    • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
    • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Geltungsbereich: weltweit
Selbstbeteiligung: keine
Leistungsträger: Hanse Merkur Reiseversicherungs AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg