Auslandskrankenschutz für jede Reise


Eine goldene Regel sollte man immer berücksichtigen:
"Fahre niemals ohne Auslandskrankenversicherung ins Ausland"

Durch die Wetterumstellung im Urlaubsland, durch höher oder tiefer Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit oder auch nur durch eventuellen Stress der Zeitumstellung kommt es vermehrt zu Reaktionen des Körpers. Dieses kann jeden treffen, nicht nur die älteren Bürger, sondern auch z.B. Schwangere.

Innerhalb Europas übernehmen zwar die gesetzlichen Krankenversicherungen auch Leistungen im Ausland, jedoch immer nur bis zur Höchstgrenze der auch in Deutschland geltenden Sätze. Außerhalb der EU erhalten Sie keine Erstattungen mehr.
Nun wissen Sie in einem Notfall oder nach einem Unfall aber leider nie sofort, ob Sie in einer Klinik eingeliefert worden, die nach gesetzlichen Richtlinien abrechnet oder ob Sie in einer Privatklinik gelandet sind. Haben Sie vor einer Behandlung mit dem Arzt diese Frage nicht abgeklärt, werden Sie mit Sicherheit eine privatärztliche Rechnung erhalten - und im Regelfall dann einem Teil der Kosten selber tragen müssen.

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie abgesichert wie ein Privatpatient. Sie werden also immer eine Rechnung erhalten, die Sie vor Ort bezahlen müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, ggf. Ihren Versicherungsschein und auch die Notrufnummern Ihres Versicherers mit auf die Reise zu nehmen. Das kann in Papierform als auch als Datensatz in Ihrem MP3 Player, Laptop oder auf einem Datenstick geschehen. Sollten Sie um einen stationären Aufenthalt nicht herumkommen, kann mit diesen Daten ein direkter Kontakt zwischen Krankenhaus und Versicherer hergestellt werden und eine Kostenübernahmebestätigung erfolgen. Dann erfolgt die Verrechnung direkt und nicht über Ihre Kreditkarte oder Portemonnaie.

Was auch viele Privatversicherten nicht wissen ist, das nicht automatisch Versicherungsschutz für einen eventuellen Rücktransport nach Deutschland besteht. Daher kann auch für diesen Personenkreis eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.

Ganz wichtig - schließen Sie immer die Auslandskrankenversicherung vor der Abreise und für den maximalen Zeitraum ab. Ein Abschluss aus dem Ausland ist im Regelfall nicht möglich, eine Verlängerung eines bestehenden Vertrages nach unserer Kenntnis überhaupt nicht. Sollten Sie vor der geplanten Rückreise nach Deutschland zurückkehren, reichen Sie bitte Ihrem Versicherer eine Kopie des Flugtickets oder Bahnkarte ein. Sie bekommen dann umgehend den überzahlten Beitrag zurück erstattet.

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